Seminare & Training
Drohnen Operator
Wir vermitteln Wissen – Das Schulungsprogramm von SYSWE
Egal ob es um eine Einführung in den Umgang mit der Thermografiekamera, die Schulung der Mitglieder eines Maschinenrings oder um die Mitarbeit in einem Expertengremium zur Erstellung von Leitfäden in der Biogasanlagen-Überprüfung geht: SYSWE ist kompetent und erfahren im Bereich des Wissenstransfers. Gemeinsam mit dem VdS bietet SYSWE den zweitägigen Lehrgang “Drohnen Operator” an.
Warum sollten Sie den Lehrgang besuchen? Sie wollen…
- … den Kenntnisnachweis nach §21a (4) 2 LuftVO erhalten
- … die Handhabung von Drohnen erlernen
- … die rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit Drohnen erfahren
Lehrgangsinhalte
- Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb/Navigation
- Allgemeiner Flugbetrieb (Sichtung des Towers)
- Praktischer Unterricht – Fliegen mit der Drohne
- Beherrschen von Notfallsituationen
- Rechtliche Fragestellungen
- Prüfung zur Erlangung des Kenntnisnachweises
- Optische Aufnahme von Gebäuden zur Bewertung und Schadensaufnahme
- Einsatz von Thermografiekamerasystemen
- Autonomes Fliegen von Missionen
- Auswertung von Bild und Telemetriedaten
- Erstellen von Berichten
Zielgruppen
Der Lehrgang richtet sich branchenübergreifend an Verantwortliche und Mitarbeiter von
- Berufs- und Werkfeuerwehren
- Polizei und private Sicherheitsdienste
- Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Produktion, Dienstleistung oder Gewerbe
sowie interessierte
- Versicherungs-, Beratungs- oder Rechtsexperten
- Sachverständige
Ablauf
Der Lehrgang dauert zwei Tage und beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Tag 1, Theorie:
- Theoretische Informationen zu Flugrecht, Navigation und Meteorologie
- Am Ende des Tages erfolgt eine Prüfung
Tag 2, Praxis:
- Flugtraining mit der eigenen oder gestellten Drohne
- Möglichkeiten der optischen und thermografischen Bilderfassung
Zeiten:
- Beginn am ersten Tag um 09:00 Uhr
- Ende am zweiten Tag gegen 17:00 Uhr
Termine
27.03.-28.03.2019 (bereits ausgebucht)
04.09.-05.09.2019
Folgende Dokumente und Daten benötigen wir von Ihnen vor Antritt der Prüfung
- Gültiges Identitätsdokument
- Nur bei Minderjährigen (Mindestalter 16 Jahre): Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Führungszeugnis gemäß BZRG §30 Abs1 (nicht älter als 3 Monate)
- Erklärung über laufende Ermittlungen und Strafverfahren
Anmeldung und Information
Die Anmeldung zum Lehrgang kann hier vorgenommen werden. Haben Sie Fragen zum Lehrgang, zögern Sie nicht und kontaktieren uns!
Schulungsort
FAQ – Fragen und Antworten rund um den Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein
Wer benötigt einen Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein?
Aufgrund der Neuregelung für Drohnenflüge, die vom Bundesministerium verabschiedet wurde, ist ein Kenntnisnachweis für den Betrieb aller Drohnen ab 2 kg (inkl. Zuladung), wenn sie nicht ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, seit dem 1. Oktober 2017 Pflicht. Ohne den »Kenntnisnachweis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAV) nach §21d LuftVO « – oder auch kurz »Drohnenführerschein« – sind Drohnenflüge nicht mehr erlaubt.
Wie alt muss man für den Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein sein?
Für die Prüfung zum SYSWE Drohnenführerschein gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Sollten Sie noch minderjährig sein, wird bei der Anmeldung eine Einverständniserklärung der/s gesetzlichen Vertreter/s benötigt.
Kann der Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein von privaten und gewerblichen Piloten absolviert werden?
Grundsätzlich kann sich jeder Pilot, egal ob privat oder gewerblich, für die Prüfung zum SYSWE Drohnenführerschein anmelden. Neben Hobbyfliegern sind Drohnen auch verstärkt im gewerblichen Bereich im Einsatz, z. B. bei Fotografen und Filmern, bei der Polizei, Feuerwehr und Bergwacht, in der Forstwirtschaft, in Behörden und Kommunen, aber auch im Militär und der Überwachung von Industrieanlagen. Jede Person kann unabhängig von ihrem Einsatz den Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein nach §21d LuftVO bei SYSWE absolvieren. Wir empfehlen für den gewerblichen Einsatz einer Drohne unseren VdS-Lehrgang Drohnen Operator.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Prüfungsfragen werden schriftlich im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet. Es können mehrere Antwortmöglichkeiten pro Frage richtig sein. Es gilt eine Frage als beantwortet, wenn alle dazugehörigen richtigen Antworten angekreuzt worden sind. Teilpunkte werden nicht vergeben. Ihr Prüfer wird Sie vorab in den Ablauf der Prüfung einweisen und alle Fragen beantworten.
Welche Themenbereiche werden bei der Prüfung abgefragt?
Folgende Themenbereiche werden in der Prüfung abgefragt:
- Luftrecht (18 Punkte von einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 23 Punkten müssen zum Bestehen dieses Themengebietes erreicht werden)
- Meteorologie (5 Punkte von einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 6 Punkten müssen zum Bestehen dieses Themengebietes erreicht werden)
- Flugbetrieb / Navigation (17 Punkte von einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 22 Punkten müssen zum Bestehen dieses Themengebietes erreicht werden)
Wie viele Fragen umfasst die Prüfung?
Die Prüfung umfasst insgesamt 51 Fragen zu den zuvor aufgelisteten Themenbereichen.
Wann gilt die Prüfung als bestanden?
Die Prüfung gilt für den Teilnehmer als bestanden, wenn in jedem Themenbereich mindestens 75% der Höchstpunktzahl erreicht worden ist.
Wie hoch sind die Bußgelder bei einem Drohnenflug ohne Kenntnisnachweis?
Der Bußgeldkatalog für Drohnenflüge ohne Kenntnisnachweis ist noch nicht ausgereift, daher lassen sich hierzu noch keine verbindlichen Aussagen treffen. Es wurden jedoch bereits in der Vergangenheit Bußgelder in Höhe von 500 € bis 1.500 € für unzulässige Drohnenflüge verhängt, so dass man bei einem Drohnenflug ohne Drohnenführerschein/ Kenntnisnachweis ab 1. Oktober 2017 von einem ähnlichen Preisgefüge ausgehen kann.
Wann wird mir das Ergebnis mitgeteilt?
Sie erhalten nach Beendigung der Prüfung Ihr Ergebnis. Die Bescheinigung zum Kenntnisnachweis wird Ihnen direkt im Anschluss an die erfolgreiche Prüfung ausgehändigt. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht machbar sein, wird die Bescheinigung zum Kenntnisnachweis innerhalb weniger Tage postalisch zugesandt. Ihr Prüfer freut sich mit Ihnen, falls Sie die Prüfung bestanden haben! Falls es doch nicht geklappt hat, ist es auch keine Schande ein zweites Mal anzutreten!
Wie lange ist der Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein gültig?
Der Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein muss alle 5 Jahre erneuert werden.