Sicherheitsprüfungen an Biogasanlagen mit SYSWE
- Wir führen an Ihrer Biogasanlage verschiedene Sicherheitsprüfungen durch
- §29a BImSchG-Abnahmen
- Prüfungen wasserrechtlicher Art nach AwSV
- Erstellung notwendiger Explosionsschutzdokumente oder Störfallkonzepte
- Formaldehydmessung am Biogas-BHKW
- Unsere erfahrenen Prüfingenieure sind selbstverständlich als Sachverständige für die jeweiligen Prüfumfänge zugelassen
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) – Abnahmen
Das im Jahr 1974 in Kraft getretene Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) stellt mit seinen Regularien ein Instrument zur Genehmigung von Anlagen aller Art dar. Es ist mittlerweile das wichtigste Genehmigungsrecht für gewerbliche und industrielle Anlagen und obliegt in Bezug auf die Anwendung und Ausführung den jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden, wie beispielsweise den Umweltämtern, Gewerbeaufsichtsämtern oder den jeweiligen Bezirksregierungen.
Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung eines ganzheitlichen Umweltschutz-Aspektes. Dabei steht die Abwehr bestehender oder bevorstehender Gefahren im Vordergrund. Es regelt zudem diverse Anforderungskriterien für verschiedene Anlagentypen.
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Die AwSV wurde im Jahr 2014 verabschiedet. Diese Verordnung beinhaltet Regeln zur Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, technische Anforderungen an die Anlagen die mit diesen Stoffen umgehen und Pflichten der Betreiber dieser Anlagen. Nach der AwSV müssen Biogasanlagen so betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Um die Einhaltung dieser Anforderung gewährleisten zu können, werden regelmäßige Prüfungen der Anlage nach AwSV angeordnet.
Formaldehydmessung an Ihrem Biogas-BHKW
Anlagenbetreiber, auch Betreiber von Biogas-BHKWs, müssen in der Regel alle 3 Jahre die Schadstoffemissionen im Abgas ihrer Anlage bestimmen lassen. Dieses ist durch Auflagen im Genehmigungsbescheid geregelt. Gesetzliche Grundlagen bilden das BImSchG und seine allgemeine Verwaltungsvorschrift sowie die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
Zur Förderung des Einsatzes emissionsmindernder Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Formaldehydemissionen über diesen Grenzwert hinaus, hat der Gesetzgeber den sogenannten Umweltbonus zur Einspeisevergütung eingeführt. Dieser Bonus wird gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in §27 Absatz 5 bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen an die Betreiber nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Biogasanlagen gezahlt.
Dafür ist jährlich durch eine Messung einer gemäß §29b BImSchG bekanntgegebenen Stelle die Wirksamkeit bzw. der Erfolg der emissionsmindernden Maßnahmen nachzuweisen. Es gilt, dass ein “Grenzwert” von 20mg/m³ für Formaldehyd bezogen auf einen Restgehalt von Sauerstoff im Abgas von 5 Vol.-% bei gleichzeitiger Einhaltung der Emissionsbegrenzungen von Stickstoffmonoxid und -dioxid in Summe sowie von Kohlenmonoxid bei allen Einzelmessungen (i.d.R. 3 je Quelle) nicht überschritten wird. Die Regelung der Überwachung ist in dem Beschlussprotokoll der Bund/Länderarbeitsgruppe Immissionsschutz (LAI) vom 17./18. September 2008 schriftlich fixiert und wurde am 05./06. September 2017 angepasst.
Grundsätze für die Sicherheit von Biogasanlagen – Explosionsschutz
Die Explosionsgefahren in den Biogasanlagen sind durch den hohen Methan-Anteil, der erst bei Verdünnung und gleichzeitiger Anwesenheit von Sauerstoff zündfähig wird, enorm hoch. Kommt es zur Explosion, wird durch das Methan eine große Zerstörungskraft freigesetzt.
Der Explosionsschutz gewährleistet die Sicherheit von Mensch und Umwelt für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Auf Biogasanlagen werden nach dem Stand der Technik solche Bereiche festgelegt, wodurch sich für den Betreiber eine Vielzahl von Pflichten gemäß BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) ergeben, denen er nachkommen muss.
Vorab ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sollten dabei Explosionsgefahren ersichtlich werden, muss man weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört u.a. die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes und die sicherheitstechnische Bewertung, aus der die maximalen Prüffristen entnommen werden.
Daraus resultiert eine Überprüfung der Biogasanlage vor der Inbetriebnahme und in regelmäßig, wiederkehrenden Abständen von einer sogenannten „befähigten Person“. Biogasanlagen-Betreiber verfügen jedoch nur in den seltensten Fällen über Personal, welches diese Prüfungen anerkannt vornehmen und dokumentieren darf.
Als Sachverständiger der zugelassenen Überwachungsstelle für Explosionsschutz führen wir diese Prüfungen durch.
Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne.