Seminare & Training

Kenntnisnachweis

Wir vermitteln Wissen – Das Schulungsprogramm von SYSWE

Egal ob es um eine Einführung in den Umgang mit der Thermografiekamera, die Schulung der Mitglieder eines Maschinenrings oder um die Mitarbeit in einem Expertengremium zur Erstellung von Leitfäden in der Biogasanlagen-Überprüfung geht: SYSWE ist kompetent und erfahren im Bereich des Wissenstransfers. Als anerkannte Stelle nach § 21d LuftVO vom LBA mit der Zulassungsnummer DE.AST.037 bietet SYSWE den Kenntnisnachweis zum Betrieb unbemannter Fluggeräte an.

Drohnenführerschein bei SYSWE Systemtechnik Weser-Ems GmbH

  • 90-minütige schriftliche Kenntnisnachweis-Prüfung zur Erlangung des sogenannten Drohnenführerscheins

 

  • inkl. vorbereitendes Lehrmaterial (Maximilian Beck; Drohnen Guide – Basiswissen für den Kenntnisnachweis; R. Eisenschmidt Verlag; 1. Auflage 2017)

 

  • Aushändigung des Kenntnisnachweises direkt im Anschluss an die erfolgreiche Prüfung

Warum Sie einen Kenntnisnachweis bzw. einen Drohnenführerschein benötigen?

Flüge mit Drohnen ab einem Gesamtgewicht von mindestens 2 kg erfordern seit dem 1. Oktober 2017 einen Kenntnisnachweis gemäß § 21a LuftVO von dem Piloten. Der Kenntnisnachweis nach §21a (4) 2 LuftVO kann nur durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle vergeben werden und ist 5 Jahre gültig. SYSWE ist anerkannt für die Durchführung des Lehrgangs und die Ausstellung der Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 21d LuftVO.

Folgende Dokumente und Daten benötigen wir von Ihnen vor Antritt der Prüfung

  • Gültiges Identitätsdokument
  • Nur bei Minderjährigen (Mindestalter 16 Jahre): Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Führungszeugnis gemäß BZRG §30 Abs1 (nicht älter als 3 Monate)
  • Erklärung über laufende Ermittlungen und Strafverfahren

Terminbuchung

Wählen Sie das gewünschte Datum und die Uhrzeit Ihrer Prüfung in Ganderkesee aus und teilen Sie uns den von Ihnen gewählten Termin mit. Fragen bezüglich der Termine beantworten wir Ihnen gern.

Die nächsten Termine in Ganderkesee:

30.07 – 31.07.2019
04.09 – 05.09.2019

Bezahlung

Die Bezahlung des Kenntnisnachweises/ Drohnenführerscheins können Sie nach erfolgreicher Registrierung und der Auswahl Ihres Termins ganz bequem online durchführen. Zahlbar ist dieser mit PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Nach der Bezahlung erhalten Sie von uns die Terminbestätigung und das Lehrmaterial – Tipp: Bereiten Sie sich mit Hilfe des von uns zur Verfügung gestellten Lehrmaterials gut auf die Prüfung vor!

Prüfung vor Ort

Sie bekommen von uns nach dem Bezahlvorgang eine verbindliche Anmeldebestätigung mit Ihren Daten. Erscheinen Sie bitte pünktlich zur Prüfung, spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn. Dort weisen Sie sich durch einen amtlichen Identitätsnachweis aus (Personalausweis oder Reisepass) und zeigen die benötigten Dokumente und Daten vor. Anschließend werden Ihnen die Prüfungsmaterialien ausgehändigt. Sie werden in die Prüfung eingewiesen und absolvieren diese. Wenn Sie in allen drei Themenbereiche (Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb/Navigation) mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet haben, erhalten Sie den Kenntnisnachweis zum Betrieb unbemannter Fluggeräte nach §21d LuftVO.

Schulungsort

FAQ – Fragen und Antworten rund um den Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein

Wer benötigt einen Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein?

Aufgrund der Neuregelung für Drohnenflüge, die vom Bundesministerium verabschiedet wurde, ist ein Kenntnisnachweis für den Betrieb aller Drohnen ab 2 kg (inkl. Zuladung), wenn sie nicht ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, seit dem 1. Oktober 2017 Pflicht. Ohne den »Kenntnisnachweis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAV) nach §21d LuftVO « – oder auch kurz »Drohnenführerschein« – sind Drohnenflüge nicht mehr erlaubt.

Wie alt muss man für den Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein sein?

Für die Prüfung zum SYSWE Drohnenführerschein gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Sollten Sie noch minderjährig sein, wird bei der Anmeldung eine Einverständniserklärung der/s gesetzlichen Vertreter/s benötigt. Laden Sie das Formular über folgenden Link bereits im Vorfeld herunter, damit dies von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden kann.

Kann der Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein von privaten und gewerblichen Piloten absolviert werden?

Grundsätzlich kann sich jeder Pilot, egal ob privat oder gewerblich, für die Prüfung zum SYSWE Drohnenführerschein anmelden. Neben Hobbyfliegern sind Drohnen auch verstärkt im gewerblichen Bereich im Einsatz, z. B. bei Fotografen und Filmern, bei der Polizei, Feuerwehr und Bergwacht, in der Forstwirtschaft, in Behörden und Kommunen, aber auch im Militär und der Überwachung von Industrieanlagen. Jede Person kann unabhängig von ihrem Einsatz den Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein nach §21d LuftVO bei SYSWE absolvieren. Wir empfehlen für den gewerblichen Einsatz einer Drohne unseren VdS-Lehrgang Drohnen Operator.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfungsfragen werden schriftlich im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet. Es können mehrere Antwortmöglichkeiten pro Frage richtig sein. Es gilt eine Frage als beantwortet, wenn alle dazugehörigen richtigen Antworten angekreuzt worden sind. Teilpunkte werden nicht vergeben. Ihr Prüfer wird Sie vorab in den Ablauf der Prüfung einweisen und alle Fragen beantworten.

Welche Themenbereiche werden bei der Prüfung abgefragt?

Folgende Themenbereiche werden in der Prüfung abgefragt:

  • Luftrecht (18 Punkte von einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 23 Punkten müssen zum Bestehen dieses Themengebietes erreicht werden)
  • Meteorologie (5 Punkte von einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 6 Punkten müssen zum Bestehen dieses Themengebietes erreicht werden)
  • Flugbetrieb / Navigation (17 Punkte von einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 22 Punkten müssen zum Bestehen dieses Themengebietes erreicht werden)
Wie viele Fragen umfasst die Prüfung?

Die Prüfung umfasst insgesamt 51 Fragen zu den zuvor aufgelisteten Themenbereichen.

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Die Prüfung gilt für den Teilnehmer als bestanden, wenn in jedem Themenbereich mindestens 75% der Höchstpunktzahl erreicht worden ist.

Wie hoch sind die Bußgelder bei einem Drohnenflug ohne Kenntnisnachweis?

Der Bußgeldkatalog für Drohnenflüge ohne Kenntnisnachweis ist noch nicht ausgereift, daher lassen sich hierzu noch keine verbindlichen Aussagen treffen. Es wurden jedoch bereits in der Vergangenheit Bußgelder in Höhe von 500 € bis 1.500 € für unzulässige Drohnenflüge verhängt, so dass man bei einem Drohnenflug ohne Drohnenführerschein/ Kenntnisnachweis ab 1. Oktober 2017 von einem ähnlichen Preisgefüge ausgehen kann.

Erhalte ich eine Bescheinigung über den Kenntnisnachweis?

Ja, sie erhalten nach der bestandenen Prüfung die Bescheinigung über den Kenntnisnachweis gemäß § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO. Dieses Zertifikat bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme am Kenntnisnachweis zum Betrieb unbemannter Fluggeräte. Darüber hinaus erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung.

Wann wird mir das Ergebnis mitgeteilt?

Sie erhalten nach Beendigung der Prüfung Ihr Ergebnis. Die Bescheinigung zum Kenntnisnachweis wird Ihnen direkt im Anschluss an die erfolgreiche Prüfung ausgehändigt. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht machbar sein, wird die Bescheinigung zum Kenntnisnachweis innerhalb weniger Tage postalisch zugesandt. Ihr Prüfer freut sich mit Ihnen, falls Sie die Prüfung bestanden haben! Falls es doch nicht geklappt hat, ist es auch keine Schande ein zweites Mal anzutreten!

Wie lange ist der Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein gültig?

Der Kenntnisnachweis/Drohnenführerschein muss alle 5 Jahre erneuert werden.